Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEDNAREK UG (haftungsbeschränkt) · Marke BednaTECH · Martinskirchweg 18 · 35638 Leun
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lasergravur- und Kennzeichnungsleistungen zwischen der BEDNAREK UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke BednaTECH (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Anbieter erbringt Lasergravuren und Kennzeichnungen auf vom Kunden vorgegebenen oder beigestellten Bauteilen (insbesondere Kunststoffteile). Die Machbarkeit hängt von Material, Geometrie und Anforderung ab und wird vorab geprüft.
§ 4 Mitwirkung des Kunden, Daten und Schutzrechte
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Angaben, Daten (z. B. Zeichnungen, Druckvorlagen) und – soweit vereinbart – Bauteile bereit. Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der übermittelten Logos, Marken und Inhalte berechtigt ist und durch deren Gravur keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 5 Muster und Freigabe
Auf Wunsch wird vor einer Serienfertigung ein Muster oder ein Freigabemuster erstellt. Mit der Freigabe durch den Kunden gilt die Ausführung als vereinbart.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung zu begleichen.
§ 7 Lieferzeiten
Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen angemessen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich anzuzeigen. Bei beigestellten Materialien übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Eigenschaften, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
§ 10 Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Anbieter uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – Wetzlar.